Rechnungsstellung

XRechnung & §14 UStG: Rechnungen, die jeder Prüfung standhalten

Jede Rechnung wird gegen die Pflichtangaben des §14 UStG geprüft, bevor sie rausgeht — und auf Wunsch als EN16931-konforme XRechnung ausgegeben.

Eine formal fehlerhafte Rechnung ist mehr als peinlich: Fehlende Pflichtangaben gefährden den Vorsteuerabzug des Empfängers und provozieren Rückfragen und Korrekturen. acourse baut die Prüfung deshalb in den Erstellprozess ein — nicht als Checkliste daneben.

Was geprüft und erzeugt wird

  1. 1
    Pflichtangaben validieren

    Steuernummer bzw. USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Steuersätze und -beträge — die §14-Pflichtangaben werden vor der Finalisierung geprüft.

  2. 2
    Steuerfälle korrekt abbilden

    Reverse-Charge, innergemeinschaftliche Leistungen und Steuerbefreiungen werden mit den passenden Hinweistexten und Steuerkennzeichen abgebildet.

  3. 3
    Als XRechnung ausgeben

    Für Behörden und B2B-Empfänger erzeugt acourse die Rechnung als EN16931-konformes XML (XRechnung) — dieselben Daten, das geforderte Format.

Finalisierte Rechnungen sind unveränderbar; Korrekturen laufen als Stornorechnung und Neuausstellung — so, wie es die GoBD verlangen.

Das bringt es Ihnen

  • Keine formal angreifbaren Rechnungen mehr im Umlauf.
  • XRechnung auf Knopfdruck — bereit für öffentliche Auftraggeber und die E-Rechnungspflicht.
  • Sonderfälle wie Reverse-Charge ohne Steuerberater-Rückfrage korrekt.
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