Seit Anfang 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können. Für Kanzleien heißt das: Die reine PDF-Verarbeitung reicht nicht mehr — strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD werden zum Standard.
Was sich konkret ändert
Eine E-Rechnung ist kein PDF mit Bild, sondern ein maschinenlesbarer Datensatz nach EN16931. Das hat einen großen Vorteil: Die Felder müssen nicht mehr per OCR erraten werden, sondern liegen exakt vor.
- XRechnung: reines XML, im öffentlichen Sektor bereits Pflicht.
- ZUGFeRD: Hybrid aus PDF und eingebettetem XML — menschen- und maschinenlesbar.
- Empfangspflicht gilt bereits; die Ausstellungspflicht wird stufenweise ausgeweitet.
Wie acourse das löst
acourse liest XRechnung, ZUGFeRD und UBL nativ — also strukturiert statt per Texterkennung. Beträge, Steuer und Positionen werden exakt übernommen, Dubletten erkannt und ein Buchungsvorschlag entsteht automatisch. Gescannte Papierbelege laufen weiterhin über die OCR-Pipeline.
„Strukturierte E-Rechnungen sind kein Risiko, sondern eine Chance: weniger Abtippen, weniger Fehler, schnellere Buchung.“
Für Kanzleien ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Mandanten auf einen sauberen digitalen Belegkanal umzustellen — bevor das Volumen steigt.