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E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Kanzleien jetzt tun sollten

Die verpflichtende E-Rechnung im B2B verändert die Belegverarbeitung grundlegend. Was XRechnung und ZUGFeRD bedeuten — und wie Sie Ihre Mandanten vorbereiten.

Seit Anfang 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können. Für Kanzleien heißt das: Die reine PDF-Verarbeitung reicht nicht mehr — strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD werden zum Standard.

Was sich konkret ändert

Eine E-Rechnung ist kein PDF mit Bild, sondern ein maschinenlesbarer Datensatz nach EN16931. Das hat einen großen Vorteil: Die Felder müssen nicht mehr per OCR erraten werden, sondern liegen exakt vor.

  • XRechnung: reines XML, im öffentlichen Sektor bereits Pflicht.
  • ZUGFeRD: Hybrid aus PDF und eingebettetem XML — menschen- und maschinenlesbar.
  • Empfangspflicht gilt bereits; die Ausstellungspflicht wird stufenweise ausgeweitet.

Wie acourse das löst

acourse liest XRechnung, ZUGFeRD und UBL nativ — also strukturiert statt per Texterkennung. Beträge, Steuer und Positionen werden exakt übernommen, Dubletten erkannt und ein Buchungsvorschlag entsteht automatisch. Gescannte Papierbelege laufen weiterhin über die OCR-Pipeline.

Strukturierte E-Rechnungen sind kein Risiko, sondern eine Chance: weniger Abtippen, weniger Fehler, schnellere Buchung.

Für Kanzleien ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Mandanten auf einen sauberen digitalen Belegkanal umzustellen — bevor das Volumen steigt.

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Jeder Beleg wird gelesen, verstanden und vorbereitet — egal in welchem Format.
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