Dokumente / DMS

GoBD-Aufbewahrung: Dokumente, die bleiben, wie sie waren

Aufbewahrung heißt mehr als Speichern: unveränderte Originale über die gesetzlichen Fristen, ein Audit-Trail über jede Aktion — und schreibgeschützte Beleg-Links für den Zugriff Dritter.

Für Geschäftsunterlagen gelten in Deutschland Aufbewahrungspflichten von bis zu zehn Jahren — und die GoBD verlangen, dass das aufbewahrte Dokument dem Original entspricht und jede Verarbeitung nachvollziehbar bleibt. Ein Cloud-Ordner erfüllt das nicht; ein DMS mit Prinzipien schon.

Die Bausteine der revisionssicheren Ablage

  1. 1
    Original bleibt Original

    Das abgelegte Dokument wird unverändert aufbewahrt; Bearbeitungen und Zuordnungen passieren an Metadaten, nie am Original.

  2. 2
    Jede Aktion protokolliert

    Upload, Verschieben, Verknüpfen, Freigeben — der Audit-Trail dokumentiert, wer wann was getan hat.

  3. 3
    Zugriff für Dritte — schreibgeschützt

    Belege lassen sich über geschützte Links bereitstellen, etwa für den Abruf über die DATEV-Beleganzeige: unveränderbar (WORM), nachvollziehbar, ohne Kopien per E-Mail.

Gehostet wird in Deutschland; Belege bleiben mit Buchung und DATEV-DMS verknüpft — Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit gehören zusammen.

Das bringt es Ihnen

  • Aufbewahrungspflichten erfüllt, ohne separates Archivsystem.
  • Nachvollziehbarkeit per Audit-Trail statt Vertrauenssache.
  • Schreibgeschützte Beleg-Links statt E-Mail-Anhänge an Prüfer und Partner.

Weitere Funktionen im Detail

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