Tickets zu verkaufen ist das eine, sie sauber zu verbuchen das andere. Wer eigene Veranstaltungen anbietet, stößt schnell auf drei Fragen: Welcher Umsatzsteuersatz gilt, wann reicht eine Kleinbetragsrechnung, und auf welches Erlöskonto gehören die Einnahmen? Dieser Beitrag ordnet die Grundlagen ein — die konkrete Beurteilung im Einzelfall gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Eintrittskarten?
Der Regelsteuersatz von 19 % ist der Ausgangspunkt. Für bestimmte kulturelle Veranstaltungen sieht das Umsatzsteuergesetz jedoch den ermäßigten Satz von 7 % vor — etwa für Eintrittsberechtigungen zu Theatern, Konzerten und Museen (§ 12 Abs. 2 UStG). Ob eine konkrete Veranstaltung darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab; Mischformen und Zusatzleistungen wie Bewirtung können abweichend zu behandeln sein. Das ist keine Formsache — der falsche Satz zieht sich durch jede Rechnung und jede Voranmeldung.
Kleinbetragsrechnung: Wann 250 € den Unterschied machen
Die meisten Tickets liegen preislich niedrig — und genau dafür gibt es die Kleinbetragsrechnung. Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € brutto (§ 33 UStDV) darf eine Rechnung vereinfacht ausgestellt werden.
- Erforderlich sind: vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz (oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung).
- Nicht erforderlich sind: die Anschrift des Empfängers, eine fortlaufende Rechnungsnummer und der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag.
- Über 250 € brutto gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 UStG — dann wird die Empfängeranschrift zur Pflicht.
In acourse erzeugt jeder bezahlte Ticketkauf auf Wunsch automatisch die passende Rechnung: unter 250 € als Kleinbetragsrechnung ohne Empfängeranschrift, darüber fragt der Checkout die Rechnungsadresse ab. Einzelne Verkäufe — etwa Freikarten — lassen sich ausnehmen.
Erlöskonten sauber trennen
Ticketerlöse gehören auf ein eigenes Erlöskonto — getrennt nach Steuersatz, wenn Sie sowohl 19-%- als auch 7-%-Veranstaltungen anbieten. Kommen Nebenleistungen wie Garderobe, Merchandise oder Bewirtung hinzu, gehören auch die auf eigene Konten mit dem jeweils richtigen Satz. Die konkrete Kontonummer richtet sich nach Ihrem Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) und Ihrer Buchhaltung — der Grundsatz ist überall gleich: ein Erlöstopf pro Steuersatz und Erlösart, damit Voranmeldung und Auswertung stimmen.
Trennen Sie Ticketkategorien schon bei der Anlage nach ihrer steuerlichen Behandlung. Was von Anfang an sauber getrennt verkauft wird, muss später nicht mühsam auseinandersortiert werden.
Vom Verkauf bis zur Buchung ohne Medienbruch
Der eigentliche Gewinn entsteht, wenn Verkauf und Buchhaltung nicht zwei getrennte Welten sind. Wenn Online-Shop und Abendkasse auf dasselbe Kontingent verkaufen und jeder bezahlte Kauf automatisch seine Rechnung erzeugt, entfällt die Nacharbeit — die Belege liegen vor, sobald die Veranstaltung vorbei ist, bis zur letzten Freikarte.
Wie der Ticketshop, die Abendkasse und die automatische Rechnungsstellung im Detail funktionieren, zeigt die Modulseite.